24 Stunden Pflege zu Hause: Kosten, Pflegegrad und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Was eine 24 Stunden Pflege zu Hause kostet, welche Modelle es gibt, was die Kassen übernehmen und wo der rechtliche Haken liegt.

Der Begriff führt in die Irre. Was eine 24 Stunden Pflege zu Hause kostet, hängt stark am Modell, doch zuerst zum Wort selbst: Eine 24 Stunden Pflege zu Hause bedeutet nicht, dass jemand rund um die Uhr wach neben dem Bett sitzt. Das wäre arbeitsrechtlich nur im Schichtbetrieb mit mehreren Kräften zulässig. Gemeint ist eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt und tagsüber sowie bei Bedarf nachts erreichbar ist.
Was die 24 Stunden Pflege zu Hause kostet
Die Spanne ist groß und hängt vor allem am Modell und an den Sprachkenntnissen der Kraft. Als Orientierung für den deutschen Markt:
| Modell | Monatliche Kosten | Anmerkung |
|---|---|---|
| Entsendung über eine Agentur | 2.500 – 4.500 € | häufigste Variante, meist osteuropäische Kräfte |
| Selbstständige Betreuungskraft | 2.200 – 3.800 € | Scheinselbstständigkeit ist das Risiko |
| Direkte Anstellung im Haushalt | 3.500 – 6.000 € | Arbeitgeberpflichten liegen bei der Familie |
Aufschläge entstehen durch gute Deutschkenntnisse, Pflegeerfahrung, hohen Pflegegrad und Demenz. Unterkunft und Verpflegung stellt der Haushalt zusätzlich.
Was eine 24 Stunden Pflege zu Hause kostet, enthält in der Regel keine Behandlungspflege, also nichts, was medizinisch qualifiziert erfolgen muss.
Welcher Pflegegrad welche Leistung auslöst
Die Pflegekasse zahlt keinen Betrag „für eine 24-Stunden-Kraft”. Sie zahlt Leistungen, die sich kombinieren lassen:
- Pflegegeld (Pflegegrad 2–5): 347 € bis 990 € monatlich, wenn die Versorgung privat organisiert ist
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich ab Pflegegrad 1
- Verhinderungspflege: bis 1.685 € im Jahr
- Kurzzeitpflege: bis 1.854 € im Jahr, teilweise übertragbar
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kommt damit je nach Stufe auf einen erheblichen Zuschuss. Den Rest trägt der Haushalt. Ohne Pflegegrad gibt es außer dem Entlastungsbetrag nichts, weshalb die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst am Anfang steht.
Was Krankenkasse und Pflegekasse wirklich übernehmen
Hier trennen sich zwei Töpfe, die im Alltag oft verwechselt werden.
Die Pflegekasse finanziert Grundpflege und Betreuung über die oben genannten Leistungen. Die Krankenkasse zahlt die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V: Medikamentengabe, Injektionen, Verbandwechsel, Kompressionsstrümpfe, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Diese Leistung erbringt ein ambulanter Pflegedienst, nicht die Betreuungskraft im Haushalt.
Die praktische Konsequenz: Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse für die Betreuungskraft selbst gibt es nicht. Was es gibt, ist eine Aufteilung. Der Dienst übernimmt die verordnete Behandlungspflege, die Betreuungskraft den Alltag. Beides nebeneinander ist der Normalfall, nicht die Ausnahme.
Ein steuerlicher Punkt bleibt oft ungenutzt: Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegeleistungen sind nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar, bis 4.000 € im Jahr.
Der rechtliche Fallstrick
Wird eine Kraft direkt beauftragt und arbeitet weisungsgebunden ausschließlich für einen Haushalt, liegt regelmäßig Scheinselbstständigkeit vor. Die Folge trifft den Haushalt: Nachzahlung von Sozialabgaben, im schlechten Fall über Jahre.
Das Entsendemodell vermeidet das, indem die Kraft bei einem Unternehmen im Herkunftsland angestellt bleibt und mit A1-Bescheinigung entsandt wird. Voraussetzung ist, dass dieses Unternehmen im Herkunftsland tatsächlich nennenswert tätig ist. Zudem gilt der deutsche Mindestlohn auch für entsandte Kräfte. Das Bundesarbeitsgericht hat 2021 klargestellt, dass Bereitschaftszeiten dabei mitzählen. Angebote deutlich unter 2.500 € monatlich sind vor diesem Hintergrund rechnerisch schwer erklärbar.
Was der Preis nicht enthält
Drei Posten stehen regelmäßig außerhalb des Agenturvertrags und werden bei der Kalkulation übersehen.
Unterkunft und Verpflegung stellt der Haushalt. Ein eigenes Zimmer ist Voraussetzung, kein Wunsch — Entsendeverträge setzen es voraus, und ohne separates Zimmer findet sich in der Praxis keine Kraft.
Die Anreise wird je nach Anbieter separat berechnet und fällt bei jedem Turnuswechsel erneut an, also alle zwei bis drei Monate.
Die Vertretungszeit im Wechsel ist der größte Posten. Zwischen Abreise und Ankunft der nächsten Kraft klafft oft ein Tag, den entweder Angehörige oder ein Dienst überbrücken. Genau dafür ist die Verhinderungspflege gedacht.
Wie sich der Bedarf einschätzen lässt
Bevor eine Agentur beauftragt wird, lohnt eine nüchterne Bestandsaufnahme über zwei Wochen: Wie oft ist nachts Hilfe nötig, wie viele Stunden am Tag ist tatsächlich jemand gebraucht, und welche Aufgaben sind medizinisch.
Ergibt die Aufstellung nächtlichen Bedarf an den meisten Tagen, ist die im Haushalt lebende Kraft die passende Form. Zeigt sie Bedarf in zwei, drei Blöcken am Tag ohne Nachtanteil, ist eine Kombination aus ambulantem Dienst und stundenweiser Betreuung meist günstiger und für alle Beteiligten weniger einschneidend.
Diese Vorarbeit ist zugleich die Grundlage für den Antrag auf einen Pflegegrad, weil sie genau die Angaben liefert, nach denen die Begutachtung fragt.
Häufige Fragen
Zahlt die Pflegekasse rückwirkend?
Nein. Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht ab dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Der Antrag lohnt sich deshalb früh, auch wenn die Begutachtung noch aussteht.
Lässt sich Verhinderungspflege mit einer Betreuungskraft kombinieren?
Ja. Verhinderungspflege deckt Zeiten ab, in denen die reguläre Kraft ausfällt oder Urlaub hat, etwa beim üblichen Turnuswechsel alle zwei bis drei Monate.
Was ist der Unterschied zur stundenweisen Betreuung?
Eine stundenweise Betreuung kommt für einzelne Termine oder Tageszeiten und wird meist über den Entlastungsbetrag finanziert. Sie ist die kleinere Lösung, wenn keine Rund-um-die-Uhr-Anwesenheit nötig ist.
Übernimmt die Krankenkasse die Betreuungskraft?
Nein. Die Krankenkasse zahlt nur die ärztlich verordnete Behandlungspflege nach § 37 SGB V, erbracht durch einen ambulanten Dienst. Die Betreuungskraft selbst finanziert sich aus Pflegekassenleistungen und Eigenanteil.
Sind die Kosten steuerlich absetzbar?
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegeleistungen sind nach § 35a EStG zu 20 Prozent absetzbar, bis maximal 4.000 Euro im Jahr.