Rubrik 02, Gesundheit & Pflege
Pflege zu Hause: Kosten, Pflegegrad und stundenweise Betreuung im Überblick
Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Diese Rubrik ordnet, was das praktisch bedeutet, Leistungen, Anträge, Modelle und ihre Grenzen.

Was Pflege zu Hause kostet
Was Pflege zu Hause kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten, weil sich der Aufwand nach dem Hilfebedarf richtet. Die Spanne reicht von wenigen Stunden Unterstützung pro Woche bis zur durchgehenden Anwesenheit einer Betreuungskraft. Entsprechend liegen die Kosten zwischen einem dreistelligen Monatsbetrag und mehreren tausend Euro.
Wichtig ist die Trennung der Töpfe: Die Pflegekasse finanziert Grundpflege und Betreuung, die Krankenkasse die ärztlich verordnete Behandlungspflege. Wer kalkuliert, was Pflege zu Hause kostet, sollte beide Seiten getrennt ansetzen, sonst entsteht eine Lücke genau dort, wo medizinische Leistungen anfallen.
Welche Rolle der Pflegegrad spielt
Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es außer dem Entlastungsbetrag keine Leistung. Der Pflegegrad ergibt sich aus einer Begutachtung, die sechs Lebensbereiche bewertet und danach fragt, was jemand noch selbstständig kann, nicht danach, welche Diagnosen vorliegen.
Aus dem Pflegegrad folgen Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Diese Bausteine lassen sich kombinieren, und genau darin liegt der Spielraum bei der Finanzierung.
Wann stundenweise Betreuung ausreicht
Nicht jeder Bedarf verlangt eine Rund-um-die-Uhr-Lösung. Eine stundenweise Betreuung deckt einzelne Tageszeiten, Termine oder die Entlastung pflegender Angehöriger ab und wird häufig über den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege finanziert.
Der Übergang zur durchgehenden Versorgung ergibt sich meist aus nächtlichem Hilfebedarf oder einer Weglauftendenz bei Demenz — beides Punkte, an denen stundenweise Betreuung an ihre Grenze stößt.
Die Bausteine der Pflegeversicherung im Überblick
Wer zum ersten Mal damit zu tun hat, unterschätzt regelmäßig, wie viele getrennte Leistungen nebeneinander bestehen. Das Pflegegeld geht an die pflegebedürftige Person, wenn die Versorgung privat organisiert wird. Pflegesachleistungen rechnet stattdessen ein ambulanter Dienst direkt mit der Kasse ab. Beides lässt sich anteilig kombinieren. Die sogenannte Kombinationsleistung.
Daneben stehen der Entlastungsbetrag für Betreuungs- und Haushaltsangebote, die Verhinderungspflege für Auszeiten der Pflegeperson, die Kurzzeitpflege für vorübergehende stationäre Aufenthalte sowie Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie einen barrierefreien Umbau.
Der praktische Fehler besteht selten darin, dass ein Anspruch nicht besteht — sondern darin, dass er nicht abgerufen wird. Verhinderungspflege verfällt zum Jahresende, der Entlastungsbetrag ebenfalls, und beide werden von einem erheblichen Teil der Berechtigten nie genutzt.
Wo die häusliche Versorgung an Grenzen stößt
Drei Situationen führen erfahrungsgemäß zur Neubewertung: nächtlicher Hilfebedarf über längere Zeit, medizinische Anforderungen, die eine Fachkraft rund um die Uhr verlangen, und die Belastungsgrenze der pflegenden Angehörigen.
Der dritte Punkt wird am häufigsten übersehen. Pflegende Angehörige sind über die Pflegekasse rentenversichert und unfallversichert, wenn sie mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegen. Ein Anspruch, der ebenfalls oft ungenutzt bleibt, weil er nicht automatisch entsteht, sondern gemeldet werden muss.
Wer welche Kosten trägt
Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Sie deckt einen Teil der Kosten ab, den Rest tragen die Pflegebedürftigen und gegebenenfalls unterhaltspflichtige Angehörige.
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Kinder erst ab einem eigenen Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro herangezogen. Unterhalb dieser Grenze prüft das Sozialamt nicht weiter, was die frühere Sorge vor dem Elternunterhalt für die meisten Familien gegenstandslos macht.
Reicht das Einkommen der pflegebedürftigen Person nicht, greift die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Sie ist nachrangig, setzt also den Einsatz eigenen Vermögens oberhalb eines Schonbetrags voraus, springt danach aber ein.
Was sich bei einem Wechsel ändert
Ein Umzug in ein anderes Bundesland ändert die Leistungen der Pflegekasse nicht. Sie sind bundeseinheitlich geregelt. Was sich ändert, sind die Anerkennungsregeln für Betreuungsdienste nach Landesrecht und damit die Frage, welcher Anbieter über den Entlastungsbetrag abrechnen darf.
Fristen, die man kennen sollte
Vier Fristen entscheiden im Alltag über Geld. Leistungen laufen ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend. Die Pflegekasse muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden, sonst werden je begonnener Woche 70 Euro fällig. Gegen einen Bescheid ist ein Monat Widerspruchsfrist. Und der Entlastungsbetrag verfällt, wenn er nicht bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt wurde.
Wer nur eine davon im Blick behält, sollte es die erste sein: Sie kostet bei Verzögerung am meisten und lässt sich nicht heilen.
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Häufige Fragen
Ab welchem Pflegegrad gibt es Geldleistungen?
Ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht lediglich Anspruch auf den Entlastungsbetrag sowie auf Hilfsmittel- und Umbauzuschüsse.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistung?
Pflegegeld geht an die pflegebedürftige Person bei privat organisierter Versorgung. Sachleistungen rechnet ein ambulanter Dienst direkt mit der Kasse ab. Eine anteilige Kombination ist möglich.
Zahlt die Krankenkasse etwas zur häuslichen Pflege?
Sie zahlt die ärztlich verordnete Behandlungspflege nach § 37 SGB V, etwa Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandwechsel. Grundpflege und Betreuung laufen über die Pflegekasse.
Sind pflegende Angehörige abgesichert?
Ja, über die Pflegekasse renten- und unfallversichert, sofern mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen gepflegt wird. Der Anspruch muss gemeldet werden.
Verfallen nicht genutzte Leistungen?
Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag verfallen zum Jahresende. Eine Übertragung ins Folgejahr ist beim Entlastungsbetrag begrenzt möglich, bei der Verhinderungspflege nicht.