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Lehrplan der generalistischen Pflegeausbildung im Detail

Wie sich die 2.100 Theorie- und 2.500 Praxisstunden verteilen, welche Pflichteinsätze vorgeschrieben sind und was im dritten Jahr zur Wahl steht.

Klassenraum einer Pflegeschule mit Tischen, Ordnern und Anatomietafeln

Der Lehrplan der generalistischen Pflegeausbildung ist bundesweit über die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelt. Die Länder konkretisieren ihn in Rahmenlehrplänen, die Schulen in schulinternen Curricula. Die Struktur darunter bleibt aber gleich.

Die Stundenverteilung

Drei Jahre, 4.600 Stunden: 2.100 theoretisch und praktisch am Lernort Schule, 2.500 in der praktischen Ausbildung.

Der Theorieteil ist nicht in Fächer gegliedert, sondern in fünf Kompetenzbereiche. Sie reichen von der Pflegeprozessverantwortung über Kommunikation und Beratung bis zur interprofessionellen Zusammenarbeit und dem Handeln in Akutsituationen. Anatomie, Pharmakologie und Hygiene tauchen darin auf, aber eingebettet in Pflegesituationen statt als eigenes Fach.

Diese Umstellung ist der eigentliche Bruch mit der alten Ausbildung: Gelernt wird entlang von Fallsituationen, nicht entlang von Krankheitsbildern.

Die Pflichteinsätze

Der Praxisteil ist über mehrere Einrichtungen verteilt und in der Reihenfolge weitgehend vorgegeben.

Am Anfang steht ein Orientierungseinsatz beim Ausbildungsträger. Es folgen die drei großen Pflichteinsätze in der Akutpflege im Krankenhaus, der stationären Langzeitpflege und der ambulanten Versorgung. Hinzu kommen ein pädiatrischer und ein psychiatrischer Einsatz sowie ein Vertiefungseinsatz im dritten Jahr, der beim Träger stattfindet und die spätere Richtung prägt.

Für kleinere Einrichtungen ist genau das die organisatorische Hürde. Ein ambulanter Dienst allein kann die Akutpflege nicht abdecken, ein Krankenhaus nicht die ambulante Versorgung. Ausgebildet wird deshalb im Verbund, mit Kooperationsverträgen und einem abgestimmten Ausbildungsplan.

Die Praxisanleitung

Vorgeschrieben sind mindestens zehn Prozent der Einsatzzeit als strukturierte Anleitung. Gemeint ist geplante Anleitung durch eine Praxisanleitung mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation — nicht Mitlaufen im Regelbetrieb.

Hier klafft die größte Lücke zwischen Verordnung und Alltag. Die Anleitung findet in derselben Schicht statt, in der die anleitende Fachkraft auch versorgen muss. Wo die Besetzung knapp ist, fällt zuerst die Anleitung aus, und sie ist der Teil, der über den Ausbildungserfolg entscheidet.

Die Weiche im dritten Jahr

Nach zwei gemeinsamen Jahren steht die Wahl an. Wer generalistisch weitermacht, schließt als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann ab und ist damit EU-weit automatisch anerkannt.

Die beiden gesonderten Abschlüsse in Altenpflege und Kinderkrankenpflege bleiben möglich, haben diese Anerkennung aber nicht. Sie werden in der Praxis selten gewählt, und die Zahlen zeigen, dass die Weiche eher theoretisch existiert.

Die Prüfung

Am Ende steht eine staatliche Prüfung aus schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil. Wiederholt wird jeweils nur der nicht bestandene Teil, einmal regulär und in Ausnahmefällen ein zweites Mal. Wer die Wiederholung abwartet, kann die Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses beantragen.

Wie die Schulen den Rahmen füllen

Die Verordnung gibt Stunden und Kompetenzbereiche vor, nicht die Reihenfolge. Wie daraus ein Schuljahr wird, entscheidet das schulinterne Curriculum, und die Unterschiede zwischen zwei Schulen im selben Bundesland sind größer, als der bundeseinheitliche Rahmen vermuten lässt.

Verbreitet ist die Gliederung in Lerneinheiten entlang typischer Pflegesituationen: Menschen mit Demenz begleiten, in der Notaufnahme handeln, ein Kind mit chronischer Erkrankung versorgen. Fachwissen wird innerhalb dieser Einheiten aufgebaut, statt vorab als Anatomieblock.

Für Auszubildende hat das eine spürbare Folge. Wer in der Prüfung ein systematisches Fachwissen abrufen will, muss es sich selbst quer zu den Lerneinheiten ordnen. Die Struktur des Unterrichts liefert diese Ordnung nicht mit.

Die Verzahnung von Schule und Praxis

Das schwächste Glied ist die Abstimmung zwischen den Lernorten. Vorgesehen ist, dass die Schule den Einsatz vorbereitet, die Praxisanleitung dort anknüpft und die Schule nachbereitet.

In der Realität liegen die Einsätze oft in einer anderen Reihenfolge, als das Curriculum annimmt. Wer im ersten Jahr in die Psychiatrie kommt, hat die zugehörige Lerneinheit womöglich erst im dritten.

Gegensteuern lässt sich mit einem individuellen Ausbildungsplan, der Einsätze und Lerneinheiten aufeinander legt. Vorgeschrieben ist er ohnehin; genutzt wird er in unterschiedlicher Ernsthaftigkeit. Wo er nur als Formblatt existiert, merkt man es im dritten Jahr an der Prüfungsvorbereitung.

Anrechnung und Verkürzung

Vorkenntnisse lassen sich anrechnen. Wer eine einjährige Ausbildung zur Pflegefachassistenz abgeschlossen hat, kann die Ausbildungszeit auf Antrag um bis zu ein Drittel verkürzt bekommen; Gleiches gilt für eine abgeschlossene Ausbildung in einem verwandten Beruf.

Die Entscheidung trifft die zuständige Behörde des Landes, nicht die Schule. Sie ist eine Ermessensentscheidung und fällt regional unterschiedlich aus.

Umgekehrt ist auch eine Verlängerung möglich, etwa in Teilzeit. Die Ausbildung darf dann bis zu fünf Jahre dauern, wobei der Stundenumfang unverändert bleibt.

Häufige Fragen

Wie verteilen sich die Stunden?

2.100 Stunden Theorie und 2.500 Stunden Praxis über drei Jahre, geregelt in der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.

Welche Pflichteinsätze gibt es?

Orientierungseinsatz beim Träger, dann Akutpflege, stationäre Langzeitpflege und ambulante Versorgung, dazu ein pädiatrischer und ein psychiatrischer Einsatz sowie ein Vertiefungseinsatz.

Wie viel Praxisanleitung ist vorgeschrieben?

Mindestens zehn Prozent der jeweiligen Einsatzzeit als geplante, strukturierte Anleitung durch eine qualifizierte Praxisanleitung.

Was steht im dritten Jahr zur Wahl?

Der generalistische Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, alternativ ein gesonderter Abschluss in Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.

Wird die Ausbildung vergütet?

Ja, in allen drei Jahren, finanziert über einen Ausgleichsfonds, in den ausbildende und nicht ausbildende Einrichtungen einzahlen. Schulgeld wird nicht erhoben.