Generalistische Pflegeausbildung: Lehrplan und Abschlüsse
Aus drei Pflegeberufen wurde eine Ausbildung. Wie der Lehrplan aufgebaut ist, was sich für Pflegebedürftige ändert und wo die Reform hakt.

Bis 2019 führten in Deutschland drei getrennte Wege in die Pflege: Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege. Wer sich mit siebzehn für einen davon entschied, legte sich damit auf ein Arbeitsfeld fest. Mit dem Pflegeberufegesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft trat, wurden die drei Ausbildungen zusammengeführt.
Wie der Lehrplan aufgebaut ist
Die Ausbildung dauert drei Jahre und teilt sich in rund 2.100 Stunden Theorie und 2.500 Stunden Praxis. Die ersten zwei Jahre verlaufen für alle gemeinsam und decken alle Versorgungsbereiche ab, Akutpflege im Krankenhaus, stationäre Langzeitpflege, ambulante Versorgung, Pädiatrie, Psychiatrie.
Im dritten Jahr gibt es eine Weiche. Wer generalistisch weitermacht, schließt als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann ab. Ein Abschluss, der EU-weit automatisch anerkannt wird. Alternativ ist ein gesonderter Abschluss in Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege möglich; diese beiden Varianten haben die EU-Anerkennung nicht.
Der Praxisteil ist an Pflichteinsätze gebunden, die über verschiedene Einrichtungen verteilt sind. Auszubildende lernen dadurch die ambulante Versorgung kennen, auch wenn ihr Ausbildungsträger ein Krankenhaus ist. Bei einem Pflegedienst Köln etwa absolvieren sie den ambulanten Pflichteinsatz und arbeiten dort mit Fachkräften, die dieselbe Qualifikation mitbringen.
Was sich für Pflegebedürftige und Angehörige ändert
Der praktische Effekt liegt in der Anschlussfähigkeit. Eine Pflegefachkraft kann eine ältere Patientin im Krankenhaus betreuen, sie nach der Entlassung ambulant weiterversorgen und die Übergabe an eine stationäre Einrichtung fachlich einordnen, ohne dass an jeder Schnittstelle jemand anfängt, dessen Ausbildung einen anderen Zuschnitt hatte.
Für Angehörige, die eine Versorgung organisieren, verschiebt das die Auswahlfrage. Statt „welcher Berufszweig ist zuständig” lautet sie eher: Welche Einrichtung deckt den konkreten Bedarf ab, und wie ist dort die Fachkraftquote. Eine Zusammenarbeit zwischen Pflegeschulen und Pflegediensten aus Stuttgart oder anderen Regionen wirkt dabei in beide Richtungen: Die Einrichtungen bekommen Auszubildende, die Auszubildenden bekommen ein realistisches Bild vom ambulanten Alltag.
Warum die Reform kam
Zwei Gründe standen im Vordergrund. Erstens hat sich die Trennschärfe zwischen den alten Berufsbildern aufgelöst: Ein Großteil der Krankenhauspatienten ist hochbetagt und multimorbid, also genau die Klientel, für die früher die Altenpflege ausgebildet wurde. Zweitens war die Altenpflegeausbildung als eigenständiger Abschluss in der EU nicht anerkannt, was Mobilität und Attraktivität begrenzte.
Hinzu kam die Finanzierungsfrage. Das Schulgeld, das in der Altenpflege je nach Bundesland noch erhoben wurde, ist entfallen; die Ausbildungsvergütung ist über einen Ausgleichsfonds geregelt, in den Einrichtungen einzahlen. Damit trägt nicht mehr der einzelne Träger die Kosten allein, der ausbildet.
Wo es hakt
Die Reform hat den Engpass nicht aufgelöst. Die Zahl der Ausbildungsverträge stieg zunächst, die Abbruchquote blieb aber hoch, und die Praxisanleitung, vorgeschrieben sind zehn Prozent der Einsatzzeit — lässt sich in unterbesetzten Schichten schwer einhalten. Wer anleiten soll, fehlt in derselben Stunde in der Versorgung.
Auch die Pflichteinsätze verlangen Organisation: Ein Träger muss Kooperationspartner für alle Bereiche vorweisen. Kleinere Einrichtungen bilden deshalb im Verbund aus.
Erschwerend kam die Pandemie hinzu: Praxiseinsätze fielen weg, Prüfungen verschoben sich, und der Jahrgang, der die Reform als erster durchlief, tat das unter Ausnahmebedingungen.
Prüfung nicht bestanden, und dann?
Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Jeder Teil kann einmal wiederholt werden, in Ausnahmefällen ein zweites Mal; die Wiederholung betrifft nur den nicht bestandenen Teil, nicht die gesamte Prüfung. Bis zur Wiederholung verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Antrag.
Was aus den ersten Jahrgängen ablesbar ist
Inzwischen haben mehrere Jahrgänge die generalistische Ausbildung vollständig durchlaufen, und einige Muster sind erkennbar.
Die Zahl der Ausbildungsverträge stieg zunächst spürbar an, was für die Attraktivität des einheitlichen Abschlusses spricht. Die Abbruchquote blieb allerdings hoch und liegt weiter über der vieler anderer Ausbildungsberufe.
Die Gründe, die Abbrechende nennen, wiederholen sich: Belastung im Praxiseinsatz, fehlende Anleitung, Schichtdienst neben schulischen Anforderungen. Nicht genannt wird in der Regel der Lehrplan selbst. Das Problem sitzt im Praxisteil, nicht im Curriculum.
Bei der Weiche im dritten Jahr zeigt sich, dass die gesonderten Abschlüsse kaum gewählt werden. Die Möglichkeit besteht formal, praktisch entscheidet sich fast der gesamte Jahrgang für den generalistischen Weg.
Was die Reform nicht gelöst hat
Der Fachkräftemangel ist keine Ausbildungsfrage allein. Eine dreijährige Ausbildung wirkt frühestens nach drei Jahren, und sie wirkt nur, wenn die Absolventinnen und Absolventen im Beruf bleiben.
Genau daran hängt der Engpass. Die durchschnittliche Verweildauer in der Pflege ist kurz, und die Gründe für den Ausstieg, Personalschlüssel, Arbeitszeiten, Bezahlung, liegen außerhalb dessen, was ein Ausbildungsgesetz regeln kann.
Die Reform hat den Zugang vereinheitlicht und die finanzielle Hürde beseitigt. Ob daraus mehr Pflegekräfte werden, entscheidet sich nach der Ausbildung, nicht in ihr.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die generalistische Pflegeausbildung?
Drei Jahre, aufgeteilt in rund 2.100 Stunden Theorie und 2.500 Stunden Praxis.
Welchen Abschluss gibt es am Ende?
Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann. Alternativ ist im dritten Jahr ein gesonderter Abschluss in Altenpflege oder Kinderkrankenpflege möglich. Diese beiden sind EU-weit nicht automatisch anerkannt.
Kostet die Ausbildung Schulgeld?
Nein. Das früher in der Altenpflege teils erhobene Schulgeld ist entfallen; die Ausbildungsvergütung läuft über einen Ausgleichsfonds.
Was passiert, wenn die Prüfung nicht bestanden wird?
Jeder der drei Prüfungsteile kann einmal wiederholt werden, in Ausnahmefällen ein zweites Mal. Wiederholt wird nur der nicht bestandene Teil.